Vermieter werden seit 2023 an den CO2-Kosten beteiligt.

Informationen zum Kohlendioxidkostenaufteilungsgesetz (CO2KostAufG)

Seit 2021 werden für das Heizen mit fossilen Brennstoffen wie Öl und Erdgas CO2-Kosten erhoben. Laut Verbraucherzentrale führte die CO2-Abgabe bei einem älteren Einfamilienhaus mit Gasheizung zum Start des Emissionshandels im Jahr 2021 zu Mehrkosten von rund 120 Euro jährlich. Bis 2025 werde diese Mehrbelastung auf etwa 239 Euro steigen. Bisher konnten Vermieter diese CO2-Kosten zu 100 Prozent auf ihre Mieterinnen und Mieter umlegen. Aufgrund des neuen CO2-Kostenaufteilungsgesetzes werden nun auch Vermieterinnen und Vermieter an den Kosten, die für den Ausstoß von Kohlendioxid anfallen, beteiligt.

Für Wohngebäude gilt ein Stufenmodell: Je schlechter der energetische Zustand einer Immobilie ist, desto höher fällt der Kostenanteil für Vermieterinnen und Vermieter aus. Dadurch schafft der Gesetzgeber einen Anreiz für Vermieter, das Gebäude zu dämmen, neue Fenster einzubauen oder die Heizung zu erneuern. Gleichzeitig bleibt ein Anreiz für die Mieterinnen und Mieter bestehen, möglichst sparsam und effizient zu heizen, da ein Teil des CO2-Preises weiter auf sie umgelegt wird.

Das Stadtwerk Tauberfranken als Energielieferant verpflichtet, ihren Kundinnen und Kunden Informationen auf Rechnungen zur Verfügung zu stellen, auf deren Grundlage diese im Rahmen der Heizkostenabrechnung die CO2-Kostenaufteilung vornehmen können.

Häufig gestellte Fragen im Zusammenhang mit dem Kohlendioxidkostenaufteilungsgesetz

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